
UNSERE GUTACHTEN
Wir erstellen qualifizierte Gutachten nach den jeweils geltenden Bewertungsrichtlinien (LBG, ÖNORM)
Gutachten – Bewertungsverfahren im Überblick
Je nach Art und Nutzung einer Immobilie wenden wir unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung an. Die Auswahl des passenden Bewertungsansatzes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Art der Liegenschaft und dem Bewertungszweck.
Die drei zentralen Bewertungsverfahren
1. Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren beruht auf tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke in gut erschlossenen Märkten.
Anwendung:
-
Kauf/Verkauf
-
Schenkung
-
Erbschaft
-
Vermögensaufteilung
2. Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Anlagen (z. B. Haus, Nebengebäude) getrennt vom Bodenwert ermittelt – anhand der Herstellungskosten, Altersabschreibung und objektspezifischer Merkmale. Dieses Verfahren eignet sich vor allem für individuell genutzte Gebäude, z. B. Einfamilienhäuser oder Spezialimmobilien, bei denen es wenig vergleichbare Verkaufsfälle gibt.
Anwendung:
-
Versicherung
-
Übergabe
-
steuerliche Zwecke
-
Gerichtsgutachten
3. Ertragswertverfahren
Dieses Verfahren bewertet Immobilien auf Basis der nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten und Kapitalisierungszinssatz. Es wird insbesondere bei vermieteten Zinshäusern, Gewerbeobjekten und Anlageimmobilien eingesetzt.
Anwendung:
-
Finanzierung
-
steuerliche Bewertung
-
Portfoliobewertungen
-
Investitionsentscheidungen
Für welches Verfahren entscheiden wir uns?
Wir wählen das passende Verfahren basierend auf:
-
Immobilienart
-
Marktlage
-
Bewertungszweck
-
rechtlichen Rahmenbedingungen
Oft werden auch mehrere Verfahren parallel herangezogen (z. B. Vergleichs- und Sachwert), um ein nachvollziehbares und marktgerechtes Ergebnis zu erzielen.